Führerscheinklassen
Welcher Führerschein ist der richtige für mich?
Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in den Klassen B, BE, B96, AM, A1, A2 und A zu fairen Konditionen an. Meine langjährige Berufserfahrung als Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt euch auf Ihrem Weg zum Führerschein.
Bei der Vorbereitung stehe ich euch zur Seite und beantworte gerne alle offenen Fragen. Lasst euch nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit der Ausbildung und konzentriertem Lernen müsst ihr keine Angst vor den Prüfungen haben!
Informiert euch auch direkt in der Fahrschule. Gern berate ich berate euch fachkundig!
PKW - Klassen
Klasse B
- FAHRZEUGART:
Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2, A)
- bis 3500 Kg
- bis 8 Personen (neben dem Fahrer)
auch mit Anhänger:
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
- MINDESTALTER:
- ab 18 Jahre oder
- ab 17 Jahre (bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren" bzw. im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer /in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" bzw. vergleichbarem Ausbildungsberuf)
- EBENFALLS EINGESCHLOSSEN: Führerscheinklassen AM / L
- BEMERKUNGEN: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
Klasse BE (Großer Anhänger)
- FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg
- MINDESTALTER: siehe Klasse B
- BEMERKUNGEN: Erwerb durch praktische Prüfung
Klasse B 96 (Kleiner Anhänger)
- FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
- MINDESTALTER: siehe Klasse B
- BEMERKUNGEN: Erwerb durch Fahrerschulung
Motorradklassen
Klasse AM
- FAHRZEUGART:
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor)
- MINDESTALTER: 15 Jahre
- BEMERKUNGEN: Leermasse bis 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen)
Klasse A1 (Kleines Kraftrad)
- FAHRZEUGART:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
- MINDESTALTER: 16 Jahre
- EBENFALLS EINGESCHLOSSEN: Führerscheinklasse AM
Klasse A2 (leistungsbeschränktes Kraftrad)
- FAHRZEUGART:
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
- MINDESTALTER: 18 Jahre
- EBENFALLS EINGESCHLOSSEN: Führerscheinklassen AM, A1
- BEMERKUNGEN: Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung abzulegen.
Klasse A (Großes Kraftrad)
- FAHRZEUGART:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
- MINDESTALTER:
- ab 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang) oder
- ab 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
- ab 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
- EBENFALLS EINGESCHLOSSEN: Führerscheinklassen AM, A1 und A2
- BEMERKUNGEN: Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung abzulegen.